home | impressum | sitemap | e-mail | links | downloads | | schülerfirmen
gruender-mv
Das Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis soll Aufschluss über die während des Arbeitsverhältnisses unter Beweis gestellten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse geben sowie Angaben über die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers enthalten.
Das Arbeitszeugnis sollte der Wahrheit entsprechen sowie verständlich und klar in seiner Formulierung sein.

In der Praxis haben sich 3 Formen des Arbeitszeugnisses entwickelt:
- das einfache Arbeitszeugnis
- das qualifizierte Arbeitszeugnis
- das Zwischenzeugnis

Ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Zeugnisses kann nach Auffassung der Rechtssprechung verwirkt sein, wenn

- der Arbeitnehmer ihn längere Zeit nicht geltend macht

- dem Arbeitgeber die Erfüllung des Zeugnisanspruchs nicht
  mehr zumutbar ist

- der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber die Überzeugung
  hervorgerufen hat, er werde sein Recht auf Erteilung eines
  Zeugnisses nicht mehr geltend machen und der Arbeitgeber
  sich darauf eingestellt hat.

Suche
TERMINE
8. Februar 2012
Gründerstammtisch: OpenCoffee Club in Rostock
8. Februar 2012
Schwerin: Beratungstag Internet/E-Commerce
8. Februar 2012
Schwerin: Beratungssprechtag Marketing
8. Februar 2012
„Aufbau und Grundlagen des Gründungskonzeptes“
Haftungsausschluss: Der Inhalt der Website ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden
Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen
Die Inhalte ersetzen auch keine individuelle Beratung
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Ministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern