In der Praxis haben sich 3 Formen des Arbeitszeugnisses entwickelt:
- das einfache Arbeitszeugnis
- das qualifizierte Arbeitszeugnis
- das Zwischenzeugnis
Ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Zeugnisses kann nach Auffassung der Rechtssprechung verwirkt sein, wenn
- der Arbeitnehmer ihn längere Zeit nicht geltend macht
- dem Arbeitgeber die Erfüllung des Zeugnisanspruchs nicht
mehr zumutbar ist
- der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber die Überzeugung
hervorgerufen hat, er werde sein Recht auf Erteilung eines
Zeugnisses nicht mehr geltend machen und der Arbeitgeber
sich darauf eingestellt hat.