Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beinhaltet Aussagen über:
- die Dauer des Arbeitsverhältnisses
- die Art des Arbeitsverhältnisses
- die Tätigkeit des Arbeitnehmers
- die Leistung des Arbeitnehmers
- die Führung des Arbeitnehmers
Hinweis:
Das qualifizierte Arbeitszeugnis, das in der Regel bei
Beendigung des Vertragsverhältnisses zu übergeben ist,
sollte - um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden - vorab
zwischen den Vertragsparteien durchgesprochen
werden. Ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf
ein „Wunscharbeitszeugnis" besteht jedoch nicht.