Voraussetzung für die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ist, dass ein „wichtiger Grund" vorliegt und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dem Kündigenden nicht mehr zugemutet
werden kann.
Die Kündigungserklärung muss innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis eines „wichtigen Grundes" dem Kündigungsempfänger zugehen.
Beachte:
Bei der Wertung, wann ein wichtiger Grund vorliegt, kommt es immer auf die umfassende Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien an. Es sollte daher vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung Rechtsrat eingeholt werden.