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Personenbedingte Kündigung
Die Gründe für eine personenbedingte Kündigung liegen
in den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers.

Als personenbedingter Kündigungsgrund kommt vor allen
Dingen die Erkrankung des Arbeitnehmers in Betracht,
wenn die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers
unzumutbar beeinträchtigt werden.

Von einer krankheitsbedingten Kündigung spricht man
vorrangig bei:

- häufigen Kurzerkrankungen
- lang anhaltenden Erkrankungen
- krankheitsbedingter Leistungsminderung.

Vor Ausspruch einer personenbedingten Kündigung ist grundsätzlich eine Interessenabwägung der Vertragsparteien vorzunehmen.

Der Ausspruch einer Abmahnung ist in vorliegenden Fällen nicht notwendig.

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