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Lohnzusatzkosten
Bei der Planung des monatlichen Gehaltes für den neuen Mitarbeiter ist zu beachten, dass dazu auch die so genannten Lohnzusatzkosten gehören.

Diese beinhalten den Arbeitgeberbeitrag, insbesondere zur Sozialversicherung, aber auch für die Berufsgenossenschaften.
Darüber hinaus können sich die Lohnzusatzkosten aus gesetzlichen, tariflichen oder freiwilligen Leistungen ergeben (z.B. betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen o.ä.).

Gegenwärtig betragen die Lohnzusatzkosten ca. 20 bis 22 %.

Das zu zahlende Bruttogehalt für den neuen Mitarbeiter und
die Lohnzusatzkosten ergeben zusammen die Arbeitskosten,
die durch das Unternehmen erwirtschaftetet werden müssen - eine wesentliche Überlegung vor der Einstellung eines neuen Mitarbeiters.

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19.05.2012

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21. Mai 2012
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