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Zeitumfang
Der Zeitumfang richtet sich nach den geplanten Aufgaben und kann gegebenenfalls durch Veränderungen des Arbeitsvertrages verkürzt bzw. verlängert werden.
Dabei ist unbedingt das Arbeitszeitgesetz zu beachten.
Dieses Gesetz kann z.B. unter der Internet-Adresse: http://www.gesetze-im-internet.de abgerufen bzw. im Sammelband Beck-Texte im dtv „Arbeitsgesetze" nachgeschlagen werden.

Aus dem geplanten Zeitumfang für den neuen Mitarbeiter ergeben sich verschiedene Möglichkeiten des Einsatzes.

Dazu zählen:
- Vollzeitmitarbeiter
- Teilzeitmitarbeiter
- Saisonkräfte
- Aushilfen
- Studenten
- Heim- und Telearbeiter
- Leiharbeiter  
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19.05.2012

Online-Seminar: Aktuelle Steuerliche Entwicklungen
21. Mai 2012
Schwerin: Beratungssprechtag Marketing
21. bis 24. Mai 2012
Wismar: Grundkurs für Existenzgründer
21. Mai 2012
Rostock: Ihr Weg in die erfolgreiche Selbstständigkeit als Franchise-Unternehmer/-in
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