Dabei ist unbedingt das Arbeitszeitgesetz zu beachten.
Dieses Gesetz kann z.B. unter der Internet-Adresse:
http://www.gesetze-im-internet.de abgerufen bzw. im Sammelband Beck-Texte im dtv „Arbeitsgesetze" nachgeschlagen werden.
Aus dem geplanten Zeitumfang für den neuen Mitarbeiter ergeben sich verschiedene Möglichkeiten des Einsatzes.
Dazu zählen:- Vollzeitmitarbeiter
- Teilzeitmitarbeiter
- Saisonkräfte
- Aushilfen
- Studenten
- Heim- und Telearbeiter
- Leiharbeiter