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Störungen im Arbeitsverhältnis
Wie in allen Fällen des Lebens kann es auch während
des Bestehens eines Arbeitsvertragsverhältnisses zu unterschiedlichen Auffassungen, Vorstellungen, Ergeb-nissen kommen.

Um das Vertragsverhältnis nach Möglichkeit frei von Belastungen zu halten, sollten anstehende Problemkreise schnell, zügig und ggf. konsequent geklärt werden.

Bereits bei sich anbahnenden Problemfeldern sollte es zu einem offenen, ehrlichen Gespräch zwischen dem Mitarbeiter und dem Vorgesetzten kommen.

Hierbei müssen Differenzen klar aufgezeigt werden,
um gemeinsam nach Erfolg versprechenden Lösungen
zu suchen.

Sollten diese Gespräche nicht das erwartete Ergebnis zeigen,
so sind ggf. disziplinarische Maßnahmen in Form einer Ermahnung oder Abmahnung unumgänglich.

Die Ermahnung und die Abmahnung sind Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen.

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