Für die Vergabe von Darlehen will der Kreditgeber Sicherheiten sehen. Als Sicherheiten eignen sich z.B. Grundschulden, Wertpapiere, Edelmetalle, Lebensversicherungen, Maschinen, Fahrzeuge, Warenbestände und Forderungen.
Die Beleihungsgrenzen erscheinen manchem Gründer sehr niedrig. Wenn man bedenkt, dass die Bank die Sicherheiten ggf. zu Geld machen muss, scheinen aber diese niedrigen Beleihungsgrenzen logisch.
Auf jeden Fall muss der Gründer damit rechnen, dass die Bank seine Anschaffungen (Warenlager, Einrichtung...) nur zur Hälfte als Sicherheit anerkennt. Für die andere Hälfte müssen entweder andere Finanzierungsformen (z.B. Eigenkapital) oder weitere Sicherheiten gefunden werden. In der Regel erwarten die Banken sowieso, dass man mit seinem gesamten persönlichen Vermögen haftet, auch wenn z.B. die Rechtsform einer GmbH gewählt wird.
Mögliche Beleihungswerte von Sicherheiten:
- Grundstücke: 30-80% des Verkehrswertes
- Bankguthaben: 100% des Nennwertes
- Aktien: 30-50% des Kurswertes
- Bundesschatzbriefe: 90% des Nennwertes
- Warenlager: 30-50% des Einstandspreises
- Ladeneinrichtung: 40% des Zeitwertes
- Maschinen: 30-50% des Zeitwertes
Lebensversicherungen: 100% des Rückkaufwertes
- Autos: 30-50% des Zeitwertes
- Forderungen:
-öffentliche Hand 90% des Forderungsbetrages
-Sonstige 30-50% des Forderungsbetrages
-Steuererstattungs-
ansprüche 100% des Erstattungsbetrages