Einzelunternehmen
  • Kein Mindestkapital nötig
  • Volle Haftung des Unternehmers (inkl. Privatvermögen) 
  • Volle alleinige Entscheidungsbefugnis
  • Hohe Kreditwürdigkeit, da volle Haftung
  • Beschränkte Erweiterung der Kapitalbasis
  • Unkomplizierter Start
  • Keine Firma, daher Unternehmensbezeichnung inkl. Namen des Unternehmers
  • Eintrag ins Handelsregister ab bestimmten Rahmendaten, sonst freiwillig möglich, dann Firma, also auch abstrakter Name mit Zusatz e.K. möglich)
  • volle Verantwortung Gewinn- und Verlust
  • Gründungskosten ca. 25 - 400 €

Bemerkungen:

Der Ehepartner haftet normalerweise nicht mit seinem Vermögen. Um die Haftung zu begrenzen, kann vor der Gründung Vermögen auf den Ehepartner übertragen werden. (Vermindert natürlich gleichzeitig die Kreditwürdigkeit).

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