Steuertipps für Existenzgründer

Zu den Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Erfolg von Existenzgründern gehört neben einem durchdachten Unternehmenskonzept auch das steuerliche Know-How.

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2023

Zu den Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Erfolg von Existenzgründern gehört neben einem durchdachten Unternehmenskonzept auch das steuerliche Know-How.

Die ersten (steuerlichen) Schritte

Steuerpflichtige müssen dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen (§ 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 AO).

Die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu finden) zu erklären.
Folgende Fragebögen werden dabei unterschieden:

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen);
  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft;
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft;
  • Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht;
  • Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 KStG oder Aufnahme einer wirtschaftlichen/unternehmerischen Tätigkeit.

(Diese elektronischen Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ (www.elster.de) zur Verfügung gestellt.)

Die verschiedenen Steuerarten

Unternehmer unterliegen folgenden Steuerarten:

1. Einkommensteuer
Zum Einkommen gehören:
– Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
– Einkünfte aus Gewerbebetrieb
– Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Hinzu können kommen:
– Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z. B. Lohn aus einem früheren Arbeitsverhältnis)
– Einkünfte aus Kapitalvermögen
– Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
– Sonstige Einkünfte

2. Körperschaftsteuer
zu zahlen von Kapitalgesellschaften, wie z. B.
– GmbH und AG
– Personenvereinigungen (z. B. nicht in das Vereinsregister eingetragene Vereine)
– Vermögensmassen (z. B. Stiftungen des privaten Rechts)

3. Gewerbesteuer
Gewerbesteuer ist eine Objektsteuer (bezogen auf den Gewerbebetrieb), bemisst sich nach dem Gewerbeertrag und wird von den Gemeinden erhoben

4. Umsatzsteuer
entsteht durch steuerpflichtige Umsätze im Geschäftsbetrieb
Hinweise:
Kleinunternehmen haben unter bestimmten Umständen umsatzsteuerliche Vorteile (Kleinunternehmerregelung)!
Unternehmer, die ein Ambulantes Gewerbe nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) betreiben, sowie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 des UStG müssen in der Regel ein Umsatzsteuerheft führen. Hierzu verweisen wir auf unsere GründerNews vom 05.10.2021.

5. Vorsteuer:
von anderen Unternehmern für Leistungsbezüge in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge können als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden

6. Lohnsteuer
Gibt es im Unternehmen Arbeitnehmer, muss von deren Einkommen Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer) an das Finanzamt abgeführt werden.

7. Bauabzugssteuer (Besonderheit bei Bauleistungen)
Unternehmerisch tätige Leistungsempfänger von Bauleistungen im Inland haben grundsätzlich einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung (Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer) vorzunehmen, einzubehalten und an das Finanzamt des Leistenden abzuführen.

Wo erfährt man mehr?

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat zum Thema die Broschüre „Ich mache mich selbständig! – Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer“ veröffentlicht.
Beginnend mit den ersten Schritten, wie der Anmeldung beim Finanzamt, über eine kurze Vorstellung verschiedener Unternehmensformen, die Erläuterung der verschiedenen Steuerarten bis hin zu Hinweisen zur Gewinnermittlung im Unternehmen gibt es auch eine Übersicht zu weiteren Ansprechpartnern sowie diverse Mustervordrucke und Merkblätter.

Tipp: 

Selbstverständlich sollte man bei Fragen und Unsicherheiten unbedingt fachkundige Hilfe einholen – am besten beim Finanzamt oder dem Steuerberatungsbüro – denn das ist der einfachste Weg, um (teure) Fehler zu vermeiden!

2023-10-13