Cnava | GRUENDER-MV.DE

Kurzfristige Minijobs – Vorteile für beide Seiten

Neben der Möglichkeit Minijobber mit Verdienstgrenze einzustellen, kann man bei kurzzeitigem Bedarf auch einen kurzfristigen Minijob anbieten.
Wann liegt ein kurzfristiger Minijob vor?
  • Entscheidend ist ausschließlich die zeitliche Befristung. Ein kurzfristiger Minijob liegt vor, wenn dieser von Beginn an für längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr vereinbart wird (Bitte beachten: Die Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie sind zum 31.10.2021 ausgelaufen!).
  • Die Höhe des monatlichen Verdienstes spielt keine Rolle und ist nach oben nicht begrenzt. Es gelten natürlich auch hier die Regelungen zum Mindestlohn.

Wichtig ist, dass diese Arbeitnehmer nicht berufsmäßig beschäftigt sind. Dies müssen Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung klären. Auf den Internetseiten der Minijob-Zentrale findet  man neben weiteren Informationen zur Berufsmäßigkeit auch eine Checkliste zur Prüfung.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber von kurzfristigen Minijobbern?

Die Bedingungen für diese Minijobber sind besonders gut. Denn anders als bei einem 520-Euro-Minijob können Aushilfen bei einem kurzfristigen Minijob so viel verdienen, wie sie möchten.

Arbeitgeber profitieren von einem schnellen und flexiblen Einsatz seiner Aushilfe. Mit kurzfristigen Minijobbern können sie die Arbeitsspitzen auffangen. 
Arbeitgeber zahlen für kurzfristige Minijobber keine Sozialversicherungsbeiträge. An die Minijob-Zentrale müssen sie nur die Umlagen zur Arbeitgeberversicherung (U1 und U2) und die Insolvenzgeldumlage abführen. Zudem fallen Unfallversicherungsbeiträge an, die Arbeitgeber aber gesondert an den zuständigen Unfallversicherungsträger zahlen müssen.

Welche Vorteile gibt es für den kurzfristigen Minijobber?

Für kurzfristige Minijobber fallen keine Sozialabgaben an. Dies gilt auch dann, wenn sie z. B. bereits in Vollzeit beschäftigt sind. Ein kurzfristiger Minijob kann auch neben einem 450-Euro-Minijob ausgeübt werden. So ist gerade in der Weihnachtszeit der kurzfristige Minijob eine lukrative Möglichkeit, sich etwas hinzuzuverdienen.

Wie muss der Verdienst versteuert werden?

Der Verdienst aus einem kurzfristigen Minijob ist steuerpflichtig und muss dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt gemeldet werden.
Dies kann pauschal oder individuell nach der jeweiligen Steuerklasse der Minijobber erfolgen.
Unter steuerlichen Gesichtspunkten eignet sich der kurzfristige Minijob insbesondere für Schüler, Studenten, Rentner und Hausfrauen/-männer.

Nähere Ausführungen zur Besteuerung des Arbeitsentgelts für kurzfristige Minijobs finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der Minijob-Zentrale.

Tipp:
Natürlich ist auch ein 450-Euro-Minijob jederzeit möglich. Umfangreiche Informationen zu allen Fragen rund um Minijobs findet man hier.

Quelle: Minijob-Zentrale

2021-11-03

Print Friendly, PDF & Email