Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen: Leitlinien helfen Unternehmen bei der Umsetzung

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Zuletzt aktualisiert: 05.12.2022

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Welche Gesetz kommen zur Anwendung?

Das BFSG setzt die RICHTLINIE (EU) 2019/882 um und regelt u. a. die Pflichten der Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer, die Marktüberwachung sowie die Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten hinsichtlich der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Mit der Umsetzung des Gesetzes soll für Menschen mit Behinderung ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt werden.
Im BFSG wird genau benannt, welche Produkte und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich fallen.
In § 1 des Gesetzes werden all diejenigen Produkte und Dienstleistungen aufgezählt, die in den Anwendungsbereich fallen. Die Aufzählung ist abschließend, d. h., wenn Produkte oder Dienstleistungen nicht aufgeführt werden, muss man die Anforderungen des BFSG nicht beachten. Zudem sind Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen, grundsätzlich von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen.
Das Gesetz, das bereits 2021 verabschiedet wurde, wird zwar erst ab dem 28.06.2025 in Kraft treten. Das bedeutet aber auch, dass ab diesem Zeitpunkt die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden müssen. Nur für wenige Produkte und Dienstleistungen gibt es Übergangsbestimmungen.

Mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 15. Juni 2022 werden die konkreten Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen festgelegt.

Leitlinien für die Anwendung

Um den Unternehmen die Anwendung des BFSG zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMASLeitlinien erstellt. Mit diesen Leitlinien wird den Unternehmen und Rechtsanwendern ein Wegweiser durch das BFSG zur Verfügung gestellt: Angefangen mit der Frage, ob man als Unternehmen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, bis hin zu Erläuterungen, was passieren kann, wenn man die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhält, bereiten die Leitlinien die wichtigsten Themen aus dem BFSG verständlich auf und erläutern sie anhand von praktischen Beispielen.
Dabei wird auch deutlich, dass Barrierefreiheit keine zusätzliche Belastung für Unternehmen darstellt, sondern für alle – auch für Kleinstunternehmen – eine lohnende Investition ist.

Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Quelle: BMAS

2022-12-05