Nettolohnoptimierung durch Dienstfahrrad per Gehaltsumwandlung

Ein Dienstfahrrad für Deine Mitarbeiter zu leasen hat nicht nur mit verbessertem Umweltschutz oder einem guten Image des Unternehmens zu tun, es kann auch finanzielle Vorteile für beide Seiten haben.

Zuletzt aktualisiert: 15.03.2024

Welchen steuerlichen Vorteil bringt ein Dienstfahrrad?

Denn überlassen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein normales Fahrrad oder ein E-Bike , das verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist, als Dienstfahrrad, führt dieser Vorgang zu steuerfreiem Arbeitslohn, wenn die Überlassung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.

Geldwerter Vorteil oder Gehaltsumwandlung beim Dienstfahrrad?

Der geldwerte Vorteil des Dienstfahrrads ist bei der Überlassung - analog zum Dienstwagen - nach der Ein-Prozent-Regelung abzurechnen.
Erfolgt die Überlassung hingegen im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, führt dies zwar zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, gleichwohl kommt es aber zur Nettolohnoptimierung, die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet. Grund hierfür ist, dass auf den umgewandelten Teil des Entgelts keine Sozialabgaben anfallen und der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des E-Bikes sich nur auf 1 % eines auf volle 100,00 € abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung beläuft. Je nach Einkommen und Steuerklasse liegt die monatliche Nettobelastung zwischen 30 und 45 % unter dem umgewandelten Betrag. Viele Dienstradanbieter bieten kostenlose Berechnungstools auf ihren Internetseiten an.

Beispielrechnung:
Verzichtet beispielsweise ein lediger, kinderloser und konfessionsloser Arbeitnehmer, der ein Monatsgehalt von 4.000,00 € brutto hat, auf 70 € seines Monatsgehalts, um ein Fahrrad im Wert von 3.549,00 € zu leasen, so wird der geldwerte Vorteil nur in Höhe von 8,75 € versteuert (ein Viertel des auf volle 100,00 € gerundeten 1 % des Listenpreises).
Gleichzeitig sinkt aber die Lohnsteuerbelastung von 632,91 € auf 616,00 € und die Sozialversicherungsabgaben (KV, PV, RV, RV) von 811,00 € auf 798,59 €, so dass sich hier die Belastung um rund 30,00 € reduziert.

Für dich als Arbeitgeber:in ist die Regelung insgesamt positiv, denn du musst weniger für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung deiner Mitarbeiters aufwenden.
Beschäftigte zahlen andererseits zwar weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Allerdings bedeutet das andererseits aber auch, dass sie weniger in die Rentenkasse einzahlen, was sich wiederum langfristig negativ auf die Rentenpunkte auswirken kann.

Was muss beachtet werden?

Leasingpartner für den "Dienstfahrrad-Verleiher" musst du als Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin bleiben, die hier einen Rahmenvertrag abschließen. Zusätzlich musst du mit deinen Beschäftigten für die entsprechende Dauer einen Überlassungsvertrag oder einen Zusatz zum Arbeitsvertrag abschließen, der auch eine private Nutzung des Fahrrads erlaubt.
Beachten musst du zudem tarifvertragliche und arbeitsrechtliche Fragen. Insbesondere die Umwandlung von Tariflohn ist ohne eine entsprechende Regelung, ggf. durch einen firmenbezogenen Verbandstarifvertrag, nicht gestattet.

Dienstfahrrad-Leasing für Selbstständige

Dienstrad-Leasing für Selbstständige bietet viele Vorteile: laufende Kosten für beispielsweise die monatliche Nutzungsrate, Instandhaltung und Versicherung gelten als Betriebsausgaben und mindern somit den zu versteuernden Gewinn. Gerade deshalb kann sich für dich die Anschaffung eines hochwertigen Leasingfahrrades besonders lohnen. Vorsteuerabzugsberechtigten wird die Umsatzsteuer aus der Nutzungsrate und den Servicepaketen vom Finanzamt erstattet. Die private Nutzung eines Dienstrades für Selbstständige ist steuerfrei.

Genauere Informationen erhältst du z. B. bei den verschiedenen Dienstrad-Leasing-Anbietern.
Und wie immer ist es sinnvoll, dass du dir mehrere Angebote einholst und Dich bei Deiner Steuerberatungsfirma informierst, um Vor- und Nachteile des Leasing für das eigene Unternehmen abzuklären, wobei - siehe oben - die Vorteile für Arbeitgeber überwiegen dürften.