Jede Unternehmensgründung muss angemeldet werden, unabhängig davon, ob die selbstständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet: Grundsätzlich darf jeder eine gewerbliche Tätigkeit starten. Die meisten Gründerinnen und Gründer können ihre selbständige Tätigkeit dabei ohne Weiteres beginnen. Man benötigt dafür keine Erlaubnis oder Zulassung.
Es gibt allerdings ein paar erlaubnispflichtige Gewerbe. Informationen darüber erhält man bei der Industrie-und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) vor Ort. Bei der Handwerkskammer erfährt man auch, ob man das Handwerk mit oder ohne Meisterabschluss ausüben darf. Freiberufler können sich beim Institut für Freie Berufe erkundigen, ob sie eine Zulassung ihrer Kammer benötigen.
Trotz der genannten Gewerbefreiheit muss jeder Gründer bzw. jede Gründerin die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bekanntmachen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Da die meisten ein Gewerbe ausüben wollen, führt ihr erster Weg daher zum Gewerbeamt vor Ort. Freiberufler müssen zum Finanzamt.
Dazu kommen für Gewerbetreibende und Freiberufler ein paar weitere Behörden und Institutionen, bei denen man sich anmelden muss, wenn man ein Unternehmen gründet (siehe dazu auch GründerNews vom 28.09.2021 “Kammerzugehörigkeit: HWK, IHK oder beides?”).
Unter dem Strich sind die Formalitäten vor der Existenzgründung „halb so wild“, vor allem dann, wenn man sich dabei helfen lässt. Diese Hilfe findet man z. B. bei den zuständigen IHKn und HWKn, bei Wirtschaftsfördergesellschaften oder ggf. bei den einheitlichen Ansprechpartnern, die beraten und das Anmeldeverfahren zwischen den beteiligten Behörden koordinieren.
Eine Übersicht über mögliche Ansprechpartner in Mecklenburg-Vorpommern findet man unter www.ea-mv.de (Gemeinsame Koordinierungsstelle: Einheitliche Ansprechpartner).
Dazu kommt: Sie können über 300 Kommunen, die Bundesverwaltung und fast 100 Behörden über die zentrale Rufnummer 115 erreichen.
Eine gute Zusammenfassung bzw. Übersicht über notwendige Schritte für die Anmeldung (Ämter, Behörden, Register, gesetzliche Vorschriften) findet man in der vom Bundesministerium für Wirtschaft veröffentlichten Broschüre “GründerZeiten Nr. 24″.
2022-11-07