Gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen

Wie auch die anderen Zweige der Sozialversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung eine Pflichtversicherung. Deshalb ist jeder Unternehmer und jede Unternehmerin verpflichtet, sein bzw. ihr Unternehmen beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger anzumelden.

Das sollte bei neuen Unternehmen binnen einer Woche nach der Eröffnung des Unternehmens geschehen.

Mit ihrer Beitragszahlung geben Arbeitgeber die Haftung an die Berufsgenossenschaft ab. Damit sind die Unternehmer vor den Folgekosten eines Unfalls ihrer Beschäftigten und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Risiko geschützt.

Von der Versicherungspflicht frei sind lediglich selbständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker. Auf Antrag befreit werden können auch Unternehmer landwirtschaftlicher Unternehmen bis zu einer Größe von 0,25 Hektar (außer Spezialkulturen).
Aber auch in diesen Fällen empfiehlt sich der Abschluss einer freiwilligen Unfallversicherung aus dem o. g. Grund.

Im SGB VII findet man alle gesetzlichen Regelungen, die die Pflicht- und die freiwillige Unfallversicherung betreffen, wie z. B.:
  • Aussagen zum versicherten Personenkreis (pflichtversichert oder freiwillig versichert)
  • Vorgehen, Festlegungen und Leistungen beim Eintreten eines Versicherungsfalls,
  • Berechnungsgrundlagen für den Versicherungsbeitrag und dessen Festsetzung.
  • Haftung der Unternehmen bzw. Beschränkung der Haftung beim Eintreten eines Versicherungsfalls
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit Aussagen zu den jeweiligen Zuständigkeiten

Auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) findet man einen Gemeinsamen Online-Service der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Hier können (potenzielle) Unternehmer ein neues Unternehmen anmelden, einen Arbeits- oder Wegeunfall melden oder auch Kostenbelege zur Abrechnung einreichen, wenn bereits ein Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung bearbeitet wird.

Wer der für das Unternehmen zuständige Unfallversicherungsträger ist, erfährt man z. B. bei der Hotline der Gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 6050404 oder auch per E-Mail an info@dguv.de. Auskünfte geben auch die IHKn und HWKn.

UV-Jahresmeldung

Unternehmen sind dazu verpflichtet, die von ihren Beschäftigten erzielten Arbeitsentgelte, die Anzahl der Arbeitnehmer und die geleisteten Arbeitsstunden jährlich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse melden. Die UV-Jahresmeldung ist zum 16. Februar des Folgejahres abzugeben.

Wichtig: Eigene Unfallversicherung nicht vergessen!

Mit dem Beginn der Selbstständigkeit sind Unternehmer, Mitunternehmer und nicht pflichtversicherte Ehegatten von Einzelunternehmern nicht mehr kraft Gesetzes gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Sie können und sollten sich deshalb unbedingt freiwillig versichern.
Denn: Hat man keine Unfallversicherung abgeschlossen und es kommt zu einem Unfall, können Verdienstausfall, medizinische Rehabilitation und andere Kostenfaktoren schnell zu einem existenziellen Problem werden.

Ausführliche Informationen zum Thema Unfallversicherung für Unternehmer haben wir u. a. in unserer GründerNews vom 30.08.2022 zusammengefasst.

2023-01-09

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