Beurkundungen zur Gründung einer GmbH oder UG auch online möglich

Seit Ende 2022 kann man bei der Bundesnotarkammer eine GmbH oder UG auch online gründen.

Zuletzt aktualisiert: 25.01.2023

Wer eine GmbH gründen will, eine Geschäftsführung übernimmt oder die Geschäftsadresse seiner Gesellschaft ändern möchte, muss nicht mehr zwingend ins Notarbüro gehen, sondern kann dies bequem auch online erledigen. Denn Beurkundungen zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sowie alle Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sind jetzt auch digital möglich.

Hierfür hat die Bundesnotarkammer ein zentrales Portal entwickelt. Alle Notarinnen und Notare in Deutschland sind hieran automatisch über ein geschütztes Netzwerk angebunden.
Gründer*innen können sich über eine Webanwendung oder über die kostenfreie Notar-App (App Store oder Google Play) registrieren. Benötigt werden nur ein Laptop oder Tablet, ein Smartphone und ein aktuelles Ausweisdokument. Das Verfahren ist damit niederschwellig zugänglich.

Ablauf des Verfahrens

Wichtiger Bestandteil des Verfahrens ist eine sichere Identifizierung. Identifiziert wird durch den Online-Ausweis im Chip des deutschen Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Darüber hinaus können vergleichbare europäische Identitätsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ verwendet werden.
Die Beurkundung erfolgt in einer Videokonferenz ebenfalls über das System der Bundesnotarkammer. Nach der Identitätsprüfung geht es weiter wie bei einer Präsenzbeurkundung: Die Urkunde wird vorgelesen, offene Fragen werden geklärt und am Ende folgt die Unterzeichnung. Hierbei tritt an die Stelle der Unterschrift eine qualifizierte elektronische Signatur, die das System auf Basis des Ausweisdokuments für die Beteiligten erstellt. Der technische Signaturvorgang wird durch eine individuelle TAN ausgelöst, die an das persönliche Mobiltelefon übermittelt wird. Abschließend bringt auch die Notarin oder der Notar ihre bzw. seine qualifizierte elektronische Signatur an.
Die elektronische Urkunde wird dann von der Notarin oder dem Notar elektronisch zur Einreichung an das Handelsregister versandt. Man wird dann durch eine Push-Mitteilung in der Notar-App informiert, sobald die Eintragung erfolgt ist.

Welche Kosten entstehen?

Neben den gesetzlich festgelegten Gebühren für die Beurkundung bzw. die Beglaubigung wird für das elektronische Verfahren eine Pauschale von 25 Euro pro Beurkundungsverfahren und 8 Euro pro Beglaubigungsverfahren zzgl. USt. fällig.

Mehr Informationen zum Verfahren findest du hier.

Direkt anmelden für das Online-Verfahren kannst du dich hier.

Quelle: BundesnotarkammerBMWK