Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Schutzvorschriften zugunsten der Mitarbeiter im Betrieb auszuhängen, damit diese sich über geltende Arbeitsschutzrechte informieren können.
Eine Verletzung der Aushangpflichten durch Arbeitgeber stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € geahndet werden.
Gleichzeitig können sich Arbeitgeber auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Arbeitnehmerseite gewesen ist.
Was müssen Arbeitgeber beachten?
- Die Aushangpflicht ist nicht etwa an eine bestimmte Betriebsgröße gekoppelt, sondern gilt ab dem ersten Mitarbeiter (es gibt Ausnahmen, siehe unten).
- Arbeitnehmer sollen sich direkt an ihrem Arbeitsplatz, ohne großen Aufwand durch Aushänge im Betrieb über ihre Rechte informieren können.
Der Aushang kann am sogenannten „Schwarzen Brett” erfolgen oder durch eine für jeden Mitarbeiter erreichbare elektronische Fassung im Intranet. - Die aushangpflichtigen Gesetze und Regelungen müssen auf dem aktuellsten Rechtsstand sein. Arbeitgeber müssen daher darauf achten, dass die Gesetze regelmäßig aktualisiert werden
- Wer mehrere Betriebsstellen hat, muss die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in allen Filialen bereitstellen.
- Sind von dem Aushang ausländische Mitarbeiter betroffen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kann das eine (zusammenfassende) Übersetzung erforderlich machen.
Welche Gesetze sind aushangpflichtig?
Man unterscheidet zwingend aushangpflichtigen Arbeitsschutzgesetzen und den zusätzlich zum Aushang geeigneten Gesetzen.
Zwingend aushangpflichtig sind:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz (bei Beschäftigung von mehr als fünf Mitarbeitern)
- Bürgerliches Gesetzbuch (bei Beschäftigung von mehr als fünf Mitarbeitern)
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz (bei mindestens einem Beschäftigten unter 18 Jahren)
- Mutterschutzgesetz (bei mindestens drei beschäftigten Frauen)
- Unfallverhütungsvorschriften (angepasst an Unternehmenszweck und der vorhandene Arbeitsplätze)
- Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
Zu empfehlen sind – entsprechend den betrieblichen Bedingungen und der konkreten Arbeitsweise des jeweiligen Unternehmens – außerdem:
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Kündigungsschutzgesetz
- Baustellenverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Heimarbeitsgesetz
- Ladenschlussgesetz
- Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
- Strahlenschutzverordnung
- Mindestlohngesetz
Wo erhält man die Gesetzestexte?
Alle genannten sowie weitere Gesetzestexte können kostenlos aufgerufen werden unter www.gesetze-im-internet.de und dann z. B. im pdf-Format ausgedruckt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist der Kauf von Broschüren, die alle notwendigen Gesetze und Verordnungen enthalten. Bei vorhandenem Intranet könnten solche Broschüren auch als Download erworben werden.
Ein möglicher Abo-Service hat zudem den Vorteil hat, dass die Rechtsvorschriften immer auf dem aktuellsten Stand sind, was natürlich zusätzliche Sicherheit ohne großen Aufwand bringt.
Hinweis:
Falls Unsicherheit darüber besteht, welche Gesetze in der Firma aushangpflichtig sind oder welche Schadensersatzforderungen bestehen könnten, sollten sich Unternehmen Rat bei ihrer zuständigen HWK oder IHK einholen.
2023-02-07