Fachkräftesicherung fängt mit der Ausbildung an

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stoßen bei der Suche nach geeigneten Bewerbern für ihre Ausbildungsplätze oft an Grenzen.

Zuletzt aktualisiert: 14.11.2023

Am 10.11.2023 ist die Novellierte Richtlinie „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ an den Start gegangen.

Der Wettbewerb um Ausbildungsinteressenten ist groß und die Suche nach geeigneten Bewerbern ist für Betriebe oft zeit- und ressourcenaufwändig. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stoßen bei der Suche nach geeigneten Bewerbern für ihre Ausbildungsplätze oft an Grenzen. Zudem besteht bei vielen Unternehmen ein großer Beratungsbedarf zu den Möglichkeiten, Menschen mit Fluchthintergrund oder aus dem Ausland in Ausbildung zu bringen.

Mit der Richtlinie wird jetzt sichergestellt, dass die Berater mittelständische Unternehmen bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze auch nach dem 01.01.2024 unterstützen können. Für unbürokratische Hilfe fördert das BMWK mit dem Programm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ mit 9,7 Mio. Euro den Einsatz von Beratern an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die in vielen Teilen der Bundesrepublik als Ansprechpartner für Betriebe bei der Besetzung von Ausbildungsstellen zur Verfügung stehen.
In den vergangenen Jahren konnten so rund 30.000 Azubis, davon ca. 10.000 mit Fluchthintergrund, an Betriebe vermittelt werden.

Die Beratungskräfte besuchen und beraten die Betriebe, ermitteln den betrieblichen Bedarf an Auszubildenden, erstellen Anforderungsprofile, suchen nach potenziellen Auszubildenden, sichten Bewerbungsunterlagen und führen Auswahlgespräche und Einstellungstests durch. Für Fragen der Integration stehen speziell geschulte Berater (Willkommenslotsen) zur Verfügung, die sich z.B. mit Fragen zu Sprachförderung, Aufenthaltsstatus, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten auskennen. Vor Ort kooperieren die Berater und Lotsen mit anderen in der Berufsausbildung oder Integration tätigen Stellen, unter anderem den Arbeitsagenturen und Ausländerbehörden. Auf dieser Grundlage können sie eine Vorauswahl geeigneter Personen treffen und den Betrieben geeignete Vorschläge unterbreiten. Für den Personenkreis der Geflüchteten ist auch die Begleitung bei einer Integration in Arbeit möglich.

„Das Angebot trifft den Nerv der Zeit und wird von den Unternehmen sehr gut angenommen. Die Berater vermitteln nicht nur Azubis, sondern zeigen den Unternehmen Möglichkeiten auf, wie eine gelungene Bewerberrekrutierung aussehen kann, welche Botschaften junge Menschen wirklich ansprechen oder wie Menschen mit Fluchthintergrund durch eine Ausbildung zu wertvollen Mitarbeitern im Unternehmen heranwachsen können.“
Parlamentarische Staatssekretär und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung Michael Kellner

Das novellierte Förderprogramm ist auf die Fachkräftestrategie der Bundesregierung abgestimmt. Ziel ist es, die Erschließung aller verfügbaren Bewerberpotentiale am Ausbildungsmarkt zu unterstützen. Dazu gehören z.B. junge Schulabgänger mit und ohne Vermittlungshemmnisse, Bewerber mit Fluchthintergrund oder Ausbildungssuchende aus anderen Ländern. Die letzte Gruppe wird voraussichtlich in den kommenden Jahren deutlich anwachsen, da das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Erleichterungen bei der Zuwanderung zum Zwecke der Ausbildung mit sich bringt.

Informationen zum novellierten Förderprogramm sind unter bmwk.de/pb-wl abrufbar.

Quelle: BMWK

2023-11-014



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