Die Arbeitswelt hat sich durch den Wandel zu hybriden Arbeitsmodellen verbessert – dieser Aussage stimmen fast die Hälfte der Menschen in Deutschland zu (44,8 Prozent). Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey anlässlich der heutigen #futurework22, dem Festival zur Zukunft der Arbeit von Microsoft Deutschland und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). 100 Tage nach dem Ende der gesetzlichen Home-Office-Pflicht diskutiert Deutschland weiter intensiv über die Frage, wo und wie wir in Zukunft arbeiten. Nur 24,2 Prozent der Befragten betrachten hybride Arbeit als Verschlechterung, die restlichen Befragten sehen keine Veränderung oder haben keine Meinung. Die #futurework22 steht ganz im Zeichen der Frage, wie die Arbeitswelt der Zukunft nachhaltig gestaltet werden kann. War der pandemiebedingte Wechsel ins Home-Office vor zwei Jahren …
Kündigung von Arbeitnehmern im Kleinbetrieb
Nicht selten stehen Arbeitgeber vor der unangenehmen Aufgabe, Beschäftigten im Unternehmen eine Kündigung auszusprechen. Damit dabei nichts schief geht, ist einiges zu beachten – auch wenn im Kleinbetrieb die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung wesentlich einfacher sind, als in Unternehmen, in denen das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist. Wann greift das Kündigungsschutzgesetz? Seit dem 1. Januar 2004 gilt: Damit der gesetzliche Kündigungsschutz greift, muss ein Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen.Dabei werden auch Teilzeitkräfte nach einem bestimmten Schlüssel bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl gem. § 23 Abs. 1 S. 4 KSchG berücksichtigt; Auszubildende, Geschäftsführer oder etwa der Betriebsinhaber hingegen nicht. Was gilt in einem Kleinbetrieb? Auch in einem Kleinbetrieb – in dem das Kündigungsschutzgesetz aufgrund der Kleinbetriebsklausel nicht gilt – …
Teilzeit- und Kleinstgründungen
Teilzeit- und Kleinstunternehmen bieten eine gute Möglichkeit, eigene Ideen zu testen bzw. zu verwirklichen und trotzdem ausreichend Zeit für Beruf, Familie oder Ausbildung zu haben.
Der Deutsche Startup Monitor braucht deine Stimme!
Der Deutsche Startup Monitor braucht deine Stimme! Trotz vieler Herausforderungen in den letzten beiden Jahren hat sich das deutsche Startup-Ökosystem stark entwickelt. Dennoch können und wollen wir in vielen Bereichen noch deutlich besser werden. Um das gemeinsam mit euch zu erreichen, benötigt der @Startup-Verband den Input von euchGründer*innen und Führungskräfte deutscher Startups: Jetzt teilnehmen, teilen und den Standort stärken!#startupmonitor
http://umfrage.deutscherstartupmonitor.de/dsm0204
Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift ungültig
Für die Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags ist von beiden Seiten eine eigenhändige Unterschrift oder aber eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich – und zwar vor Arbeitsaufnahme.
Land passt Kriterien zur Vergabe landeseigner Agrarflächen an
Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat die Kriterien zur Vergabe von landeseigenen Agrarflächen überarbeitet.