(aktualisiert: 22.08.2025)
Eine gesetzliche AGB-Pflicht für Unternehmen gibt es in Deutschland zwar nicht. Allerdings unterliegen alle Unternehmen der Informationspflicht nach § 312d BGB. Was zu den Informationspflichten gehört, ist in Art. 246a EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) definiert.
Entsprechend dieser (umfangreichen) Vorgaben bietet es sich förmlich an, für deinen eigenen Geschäftsverkehr einmalig individuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften festzulegen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten einen großen Vorteil
Einmal erstellt, kannst du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dann bei allen Vertragsabschlüssen einsetzen. Da die Verträge also nicht jedes Mal aufs Neue individuell ausgehandelt werden müssen, vereinfachen sie deinen Geschäftsverkehr enorm!
Hinweis: Damit die AGB wirksam werden, musst du auf sie in dem jeweiligen Vertrag eindeutig hinweisen (siehe §§ 305 ff. BGB).
Was sollte mindesten enthalten sein in den AGB?
Welche Inhalte mindestens in deinen AGB berücksichtigen werden sollten, kannst du z. B. der Kurzübersicht: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entnehmen.
Weitere Hinweise zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Wichtig: AGB im Online-Handel
Neben den gesetzlichen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB müssen beim Online-Handel zusätzliche Vorschriften beachtet werden. Die Kenntnisnahme der AGB muss beispielsweise bestätigt werden (z. B. über einen Zustimmungsbutton). Es gelten die besonderen Anforderungen des IT-Rechts. - Rechtlich prüfen lassen
Sinnvoll ist immer, deine AGBs von einem Anwalt prüfen zu lassen oder Unterstützung bei den IHK, HWK, dem LFB MV oder eventuellen Branchenverbänden zu suchen.
Auch Inhalte einfach von anderen Unternehmen zu „kopieren“, solltest du dir gut überlegen, denn hier könnten durchaus Fehler enthalten sein, für die du dann verantwortlich bist, wenn sie in deinen eigenen AGB erscheinen. - Unterschiedliche Regelungen
Wichtig ist außerdem, dass es unterschiedliche Regelungen für Verbraucher- und Unternehmer-Kunden gibt (Verbraucherschutzgesetze beachten)! - Hinweis auf Schlichtungsstelle
Unternehmen müssen auf ihren Webseiten und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kunden darüber informieren, ob und ggf. über welche Schlichtungsstelle sie am Schlichtungsverfahren teilnehmen (siehe dazu unsere GründerNews vom 05.08.2025). Die Informationspflichten gelten auch dann, wenn das Unternehmen nicht am Schlichtungsverfahren teilnimmt. Bei einer Verletzung können dir kostspielige Abmahnungen drohen.