Kostenlose Muster-Arbeitsverträge

Die nachfolgenden Muster-Arbeitsverträge dienen als Formulierungshilfen und sollten den individuellen Erfordernissen entsprechend angepasst werden. Die bloße Übernahme von Vertragsmustern ist in der Regel nicht geeignet, den rechtlichen und individuellen Erfordernissen gerecht zu werden.
Es besteht daher auch kein Haftungsanspruch gegenüber dem Projektträger bzw. dem Verfasser.

Bitte beachten: 
1. Ab dem 01.10.2022 ist der Mindestlohn auf 12,00 € gestiegen!

Die Anpassung der Mindestlohnhöhe erfolgt durch die Mindestlohnkommission in regelmäßigen Abständen entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland. Gesetzlich festgeschrieben ist die Höhe des Mindestlohns in der jeweiligen Mindestlohnanpassungsverordnung.

Die Erhöhung des Mindestlohns gilt automatisch für alle Arbeitnehmer! 
Arbeitgeber sollten deshalb bestehende Arbeitsverträge dahingehend prüfen, ob alle Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) eingehalten werden.
So  kann es durch die Erhöhung des Mindestlohns  durchaus passieren, dass aufgrund des aktuellen monatlichen Gehaltes und/oder der festgelegten Stundenzahl der Mindestlohn unterschritten wird. So liegt z. B. ein bisher “ausreichendes” monatliches Gehalt bei Vollzeitbeschäftigung in Höhe von 1.922,80 € mit 23 Arbeitstagen unter dem neuen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn! Ab dem 01.10.2022 ist bei Vollzeitbeschäftigung ein Mindestlohn in Höhe von 2.208,00 € in Monaten mit mit 23 Arbeitstagen erforderlich (23 Tage x 8 Stunden/Tag = 184 Arbeitsstunden x 12,00 €/Stunde =2.208,00 €). Das ist vor allem zu beachten, wenn ein monatliches Festgehalt gezahlt und nicht nach Arbeitsstunden abgerechnet wird!
Analog muss natürlich auch bei Teilzeitbeschäftigten die Höhe des monatlichen Einkommens überprüft werden.
Besonders wichtig ist die Kontrolle/Anpassung bei geringfügig Beschäftigten!
Denn bei gleich bleibender Stundenzahl steht diesen Arbeitnehmern ein höherer Lohn zu, durch den eventuell die 520 €-Grenze (Minijob) beim Verdienst überschritten wird. In dem Fall werden Mini-Jobber zu Midi-Jobbern und es gelten andere gesetzliche Regelungen (z. B. Zahlung von Steuern,…).
Man sollte also mit den Arbeitnehmern im Vorfeld klären, ob die Stundenzahl entsprechend verringert wird oder das Arbeitsverhältnis in einen Midi-Job umgewandelt werden soll. 
Ebenso kann die Verdienstgrenze bei Midi-Jobbern durch den erhöhten Stundensatz überschritten werden! Mehr Informationen zum Thema erhält man bei der Minijob-Zentrale.
Ab dem 1. Januar 2023 ist die Entgeltgrenze bei Midijobs auf 2.000 € gestiegen.

2. Am 01.08.2022 ist das Nachweisgesetz in Kraft getreten!

Mit dem Nachweisgesetz wurde der Umfang der Arbeitnehmern bekanntzugebenden wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses vergrößert. Zudem wurden die dabei einzuhaltenden Nachweisfristen angepasst.

Ein Arbeitsvertrag muss demzufolge Folgendes beinhalten:

  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien,
  2. Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
  3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  4. Arbeitsort oder, falls Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein sollen, ein Hinweis darauf, dass Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder ihren Arbeitsort frei wählen können,
  5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit,
  6. sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit,
  7. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung,
  8. die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen,
  9. bei Arbeit auf Abruf nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes:
    die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat,
    – die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden,
    der Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist, und
    – die Frist, innerhalb derer Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen haben,
  10. sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen,
  11. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
  12. ein etwaiger Anspruch auf von den Arbeitgebern bereitgestellte Fortbildung,
  13. bei betrieblicher Altersversorgung über einen Versorgungsträger: Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist,
  14. das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden,
  15. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen.
Musterarbeitsverträge:

(“Sonderfall” Arbeit auf Abruf: siehe GründerNews vom 07.01.2020)

Zuletzt aktualisiert am 07.06.2023