Sicherheiten
Die wichtigste Sicherheit stellt die Bonität (Güte) eines Kreditnehmers dar. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Faktoren, die in der Person, in der Persönlichkeit des Kreditkunden liegen und die Gewähr bieten, dass das zu finanzierend Vorhaben mit positivem Erfolg durchgeführt werden kann.
Die bisherige Vita spielt hier ebenso eine Rolle wie die ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation. Die Qualifikation muss nicht unbedingt durch ein Zeugnis oder Zertifikat nachgewiesen werden. Häufig haben „Quereinsteiger“ in autodidaktischer Arbeit z.B. im Rahmen eines Hobbys in hohem Maße spezielle fachliche Fähigkeiten und Kenntnisse erworben. Dies muss gegebenenfalls ausführlich im Lebenslauf dargestellt werden.
Die kaufmännische – unternehmerische Qualifikation muss ebenfalls nachgewiesen werden. Hierfür ist die Teilnahme an einem möglichst umfangreichen Existenzgründerseminar zu empfehlen. Das gilt auch, wenn bereits eine kaufmännische Berufsausbildung vorliegt. Das für eine Existenzgründung spezifische unternehmerische Wissen, insbesondere zu den Themen Steuern, Finanzierung, Rechtsformgestaltung und Unternehmensführung muss ergänzend erarbeitet werden.
Potentielle Geldgeber, Banken, Fördereinrichtungen und auch die Agenturen für Arbeit fordern zur Bestätigung der fachlichen und kaufmännischen Qualifikation die Stellungnahme einer „fachkundigen Stelle“. Diese Stellungnahmen werden von Kammern (IHK, Handwerkskammer), von Berufsverbänden, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern nach Prüfung des Unternehmenskonzepts abgegeben. Von den Kammern und Berufsverbänden werden diese Stellungnahmen in der Regel kostenlos erteilt.
Weitere standardisierte Elemente der Bonitätsprüfung sind:
- Selbstauskunft Hier werden in einem von der Bank vorgegebenen Formular die persönlichen Einkommens – und Vermögensverhältnisse des Kreditantragstellers sowie des Ehepartners ebenso abgefragt wie Kontoverbindungen und Versicherungen.
- Schufa – Auskunft Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft des Kreditgewerbes. Hier werden alle Kontoverbindungen, Kredite und etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Rückzahlung von Verbindlichkeiten erfasst. Eine negative Schufa – Auskunft führt hierzulande regelmäßig zur Ablehnung einer Finanzierungsanfrage.
Achtung: Es handelt sich um ein elektronisches System mit einer relativ großen Fehlerhäufigkeit. Jeder Kreditantragsteller sollte sich daher bevor er zur Bank geht über den Inhalt seiner Schufa informieren, um eventuelle Fehleinträge korrigieren zu lassen. Eine Eigenanfrage ist über das Internet oder die eigene Hausbank möglich. - Bankauskunft Hier handelt es sich um eine Informationsmöglichkeit über die bisherige Kontoführung eines Bankkunden und auch über dessen wirtschaftliche und sonstige bonitätsrelevante Verhältnisse. Kontoüberziehungen und Störungen in der Kommunikation zur Bank sollte man vermeiden. Sie schlagen in einer Bankauskunft negativ zu Buche.
Zu dem üblichen „Paket“ von Sicherheiten gehören:
- die Lebensversicherungen. Risikolebensversicherungen werden in der Regel zur Absicherung von kurzfristigen Krediten (Kontokorrentkredit) verlangt, Kapitallebensversicherungen als Sicherheit für langfristige Kredite, entweder als Ergänzung zur vereinbarten Tilgung oder als eine Art Tilgungsersatz bei Krediten mit einer Tilgungsaussetzung. Da die Banken mit dem Abschluss von Versicherungen neben dem Sicherheitsaspekt auch gutes Geld verdienen, wird die Forderung nicht nur nach dem Abschluss von Lebensversicherungen zum teil recht intensiv gestellt. Die Bereitschaft eines Keditantragstellers auch Geschäfts -, KFZ – , Renten – und andere Versicherungen bei der kreditierenden Bank abzuschließen dürfte die Finanzierungschancen positiv beeinflussen.
- die Sicherungsübereignung. Bei dieser Sicherheit wird das für den Besitz und die Veräußerung eines Wirtschaftsguts entscheidende Dokument der finanzierenden Bank
als Sicherheit übergeben. Typisch hierfür ist die KFZ – Finanzierung mit dem üblichen Verfahren der Übergabe des Fahrzeugbriefes an die Bank. In Ermanglung sonstiger Sicherheiten werden aber auch häufig nicht besonders gekennzeichnete Wirtschaftsgüter der Betriebs – und Geschäftsausstattung sicherungsübereignet. Das geschieht durch einen Vermerk im Kreditvertrag. Achtung:Wirtschaftsgüter dürfen nur einmal als Sicherheit gegeben werden. Da es ein gesetzliches Vermieterpfandrecht gibt, sind Einrichtungsgegenstände und sonstige Betriebsausstattung bei einem Mietverhältnis per Gesetz an den Vermieter abgetreten. Wenn dieser nicht auf sein Pfandrecht verzichtet, dürfen diese Wirtschaftsgüter nicht an die Bank abgetreten werden. - die Forderungsabtretung (Zession). Forderungen entstehen in Unternehmen, in denen die erbrachte Leistung den Kunden in Rechnung gestellt wird. Forderungen stellen einen Vermögenswert dar und können als Sicherheit abgetreten werden. Diese Art von Sicherheit wird von Banken häufig zur Absicherung von Kontokorrentkrediten verlangt. Meist erfolgt dies in Form der Globalzession, dass heißt alle bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen werden an die Bank abgetreten. Auch hier ist zu beachten, dass eine Forderung nur einmal abgetreten werden darf. Das Abtreten einer einzelnen Forderung (Einzelzession) zum Beispiel als Sicherheit für einen Lieferanten ist bei gleichzeitiger Globalzession ausgeschlossen. Die Forderungsabtretung erfolgt hierzulande still, dass heißt sie wird nicht öffentlich gemacht. Nur im Verwertungsfall erfährt der Kunde von der Abtretung. Eine offene Abtretung und auch der Verkauf von Forderungen (Factoring) ist nicht verbreitet und gilt unverständlicherweise häufig auch als bonitätsschädigend.
- die Bürgschaft. Man unterscheidet erstens die selbstschuldnerische Bürgschaft und zweitens die Ausfallbürgschaft. Die selbstschuldnerische Bürgschaft hat einen hohen Sicherungswert. Der Bürge, meist aus dem privaten Umfeld des Kreditnehmers, hafte so als ob er selbst der Schuldner wäre. Banken prüfen sehr genau, ob der angebotene Bürge für den zu verbürgenden Betrag ausreichende Bonität und Vermögen bzw. Einkommen hat. Ausfallbürgschaften werden von öffentlichen Bürgschaftsbanken zur Absicherung von Unternehmensfinanzierungen ausgereicht. Sie sichern 80 % einer Kreditsumme ab und werden im Verwertungsfall erst nach der vollständigen Ausschöpfung der Leistungsfähigkeit des Schuldners herangezogen.
Für die Ausreichung von Ausfallbürgschaften werden einmalige und laufende Gebühren (1% bis 1,5 %) erhoben und die Beantragung muss durch die Hausbank vorgenommen werden. (Zum Hausbankprinzip bei Fördermitteln siehe unten.) Eine Ausnahme stellt in Mecklenburg – Vorpommern das Programm „B.o.B. (Bürgschaft ohne Bank) dar. Es soll Existenzgründern und Unternehmen mit einem Finanzierungsbedarf bis 125.000 € ermöglichen, ihr Konzept im Vorfeld von Finanzierungsverhandlungen direkt von der Bürgschaftsbank prüfen zu lassen, eine Bürgschaftszusage zu erhalten und damit die Bereitschaft der Banken zur Vorhabensfinanzierung zu erhöhen. - die Grundschuld stellt die für langfristige Finanzierungen werthaltigste Sicherheit dar. Die Eigenschaft einer Immobilie (Grundstück und Gebäude) als Sicherheit für eine Finanzierung zu stehen wird in Form der notariell beglaubigten Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Der Sicherungswert einer Immobilie wird mit 60%, in Ausnahmefällen bis 80% des von der Bank selbst geschätzten Verkehrswertes angesetzt. Bedingt durch den Preisverfall besonders von Gewerbeimmobilien verlangen die Banken oft zur Absicherung eine Unternehmensfinanzierung zusätzlich die Eintragung einer Grundschuld auf eine private Immobilie. Eine Grundschuld ist mit Kosten für den Notar und das Grundbuchamt verbunden.