In diesem Fall zahlt die Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente in der vereinbarten Höhe. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die Berufs- und Erwerbsminderungsrente. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, im Gegensatz dazu zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur, wenn die versicherte Person nicht in der Lage ist, 3 Stunden oder mehr am Tag in irgendeiner denkbaren Beschäftigung zu arbeiten. Ist eine Beschäftigung zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag möglich, liegt eine Teilerwerbsminderung vor.
Die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente sollte so vereinbart werden, dass es im Versicherungsfall nicht zu erheblichen Einkommenseinbußen kommt.
Die Risikolebensversicherung dient der Absicherung der Angehörigen im Todesfall. Dabei kann die Versicherungssumme individuell den Bedürfnissen angepasst werden. Stirbt die versicherte Person, wird die Versicherungssumme an die berechtigten Personen ausgezahlt. Wer keine Angehörigen hat, braucht im Extremfall alles, was nach seinem Tod passiert, nicht beachten und also auch keine Vorsorge treffen. Im Allgemeinen ist es aber üblich, dass zumindest finanzielle Verpflichtungen gegenüber Banken über Lebensversicherungen gedeckt sind. Wer Angehörige hat, sollte die Höhe seiner Versicherungssumme so wählen, dass nach dem Tod alle Verpflichtungen aus der Selbständigkeit getilgt werden können und die Familie ihre grundlegenden Bedürfnisse decken kann. Vorteil der Risikolebensversicherung ist, dass die Beiträge im Vergleich zur Versicherungssumme relativ gering sind.
Die Kapitallebensversicherung hat zwei Funktionen. Zum Einem dient sie wie die Risikolebensversicherung der Absicherung der Angehörigen im Todesfall. Zum Anderen bietet sie die Möglichkeit der Kapitalbildung. Die Beiträge sind im Vergleich zur Risikolebensversicherung höher, da ja neben der Todesfallabsicherung ein Teil der Beiträge zur Vermögensbildung eingesetzt wird. Im Erlebnisfall bekommt der Versicherungsnehmer die erwirtschafteten Erträge aus seinem Versicherungsvertrag ausgezahlt. Diese Erträge bestehen aus zwei Komponenten und zwar der vertraglich festgelegten Versicherungssumme und den erwirtschafteten Überschüssen. Die vertraglich festgelegte Versicherungssumme errechnet sich aus den gezahlten Beiträgen und der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestverzinsung und stellt das Minimum dar, das im Erlebnisfall ausgezahlt wird. Die erwirtschafteten Überschüsse kommen aus den durch die Versicherungen erwirtschafteten zusätzlichen Kapitalerträgen. Die Versicherungsnehmer werden an diesen zu mindestens 90 Prozent beteiligt. Wie hoch dieser Bestandteil der Versicherungssumme ist, kann aber bei Vertragsabschluss nicht gesagt werden, da er von sehr vielen Faktoren auf wirtschaftlicher und politischer Ebene abhängt. Aufgrund der kapitalbildenden Funktion ist die Kapitallebensversicherung auch zur privaten Altersvorsorge geeignet.
Eine Form der privaten Altersvorsorge ist wie im vorangegangenen gesehen die Kapitallebensversicherung. Hier erfolgt eine Auszahlung im Allgemeinen in einer Summe.
Um kontinuierliche Einkünfte im Alter zu erhalten, empfiehlt sich der Abschluss einer Rentenversicherung.
Eine Möglichkeit ist dabei die gesetzliche Rentenversicherung. Als Selbständiger hat man die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu sein. Allerdings gibt es bestimmte Berufsgruppen, die pflichtversichert sind. Zu erfragen ist dieses bei der zuständigen BfA oder LVA.
Die private Rentenversicherung garantiert dem Versicherten eine lebenslange Rentenzahlung in einer vorher vereinbarten Höhe. Das dazu notwendige Kapital wird über einen langen Zeitraum durch fortlaufende Beitragszahlung angespart. Die garantierte Rente ergibt sich wie bei der Lebensversicherung aus dem eingezahlten Kapital und der gesetzlichen Mindestverzinsung. Darüber hinaus wird auch hier der Versicherte an den erwirtschafteten Überschüssen zu mindestens 90 Prozent beteiligt. Um die Angehörigen im Todesfall abzusichern, kann eine Garantiezeit vereinbart werden. Innerhalb dieser Zeit wird die Rente auch im Todesfall weitergezahlt.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: die gesetzliche und die private Unfallversicherung.
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sind die Unfallrisiken bei der Arbeit abgesichert. Mitarbeiter müssen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Je nachdem, was die zuständige Berufsgenossenschaft in ihrer Satzung festgelegt hat, sind Selbständige pflichtversichert oder haben die Möglichkeit, freiwillig Versicherter einer Berufsgenossenschaft zu sein. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Geld- und Sachleistungen im Falle eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls auf dem direkten Arbeitsweg oder einer Berufskrankheit an den Geschädigten und seine Angehörigen.
Bei einer privaten Unfallversicherung sind sowohl betriebliche als auch private Unfallrisiken abgesichert. Bleibt bei einem Unfall ein dauerhafter Schaden zurück, wird eine Invaliditätsleistung fällig. Zum Einen richtet sich die Höhe der Leistung nach dem Grad der Invalidität. Über die so genannte Gliedertaxe ist jeder möglichen Verletzung ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet. Zum Anderen richtet sich die Leistung nach der vereinbarten Versicherungssumme. Eine dritte Möglichkeit ist die Vereinbarung einer Progression, um bei besonders schweren Verletzungen die Versicherungsleistung zu erhöhen. Mit steigendem Unfallschaden erhöht sich die ausgezahlte Versicherungssumme um den jeweiligen Progressionssatz. Bei einer Invalidität von z. B. 70 % und einer vereinbarten Versicherungssumme von 100.000 € werden 70.000 € ausgezahlt. Wurde zusätzlich noch eine Progression vereinbart und beträgt diese als Beispiel 200 %, so werden jetzt 140.000 € ausgezahlt.
Über die private Unfallversicherung kann man zusätzlich noch den Todesfall bei Unfall, ein Tagegeld und ein Krankenhaustagegeld mitversichern. Beim Todesfall sollte man sich auf eine Grundsumme beschränken, da die Versicherung nur bei Unfall zahlt. Hier empfiehlt sich bei Bedarf der Abschluss einer Lebensversicherung. Die Versicherung von Tagegeld und Krankenhaustagegeld im Rahmen einer Unfallversicherung sollte nur genutzt werden, wenn nicht die Möglichkeit besteht, dieses mit einer Tagegeldversicherung im Rahmen einer Krankenversicherung zu machen.