Unfallversicherung für Selbstständige

Beim Einstieg in die Freiberuflichkeit oder bei der Gründung eines Unternehmens gibt es vieles zu bedenken und zu beachten. Leider kommt dabei der Versicherungsschutz oft zu kurz bzw. wird vernachlässigt.

Zuletzt aktualisiert: 21.12.2023

Kein gesetzlicher Unfallschutz mehr!

So wird übersehen, dass Selbstständige während ihrer Arbeit nicht mehr dem gesetzlichen Unfallschutz unterliegen, sondern sich selbst versichern müssen.
Hast du keine Unfallversicherung abgeschlossen und es kommt zu einem Unfall, können Verdienstausfall, medizinische Rehabilitation und andere Kostenfaktoren schnell zu einem existenziellen Problem werden.

Das Wichtigste: Was wird im Falle eines Unfalls aus deinem Geschäft bzw. Betrieb?

Wenn du z. B. lange im Krankenhaus liegen oder zu einer Reha musst und dich nicht mehr um dein Gewerbe kümmern kannst, kann das deine Existenz kosten – vor allem, wenn du Soloselbstständiger sind!
Hinzu kommt: Krankenversicherungen übernehmen zwar grundsätzlich auch die Kosten im Falle eines Unfalls, in der Regel allerdings nur solche Kosten, die während einer Behandlung entstehen, auch wenn es in Einzelfällen zu Überschneidungen bei einzelnen Leistungen kommen kann (z. B. Krankenhaustagegeld).
Deshalb solltest du dir als Selbstständige:r einen umfassenden Unfallversicherungsschutz zulegen, zumal die Kosten dafür überschaubar und auch individuell anpassbar sind (Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der gewählten Versicherungssumme, den gewählten Leistungen und der Gefahreneinstufung des Berufs).

Versichere so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig!

Durch die Unfallversicherung werden Leistungen wie medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation als Folge von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgedeckt. Je nach Vertrag können auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während der Rehabilitation und eine Entschädigung durch Rente bei geminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden.

Die Absicherung kann zumindest über die gesetzliche Unfallversicherung (zuständig: jeweilige Berufsgenossenschaft, je nach Branche gibt es hier sogar eine Versicherungspflicht) erfolgen, die bei Wege- und Arbeitsunfällen neben der Rehabilitation auch für eine eventuelle berufliche Wiedereingliederung aufkommt.

Zusätzlich sollte eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden, die wiederum andere Bereiche abdeckt, wie z. B. Unfälle im privaten Bereich außerhalb der Arbeitszeiten (Wichtig: Immer mehrere Angebote einholen und darauf achten, dass diese wirklich dem individuellen Bedarf entsprechen!).

Tipp

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass zum freiwilligen Versicherungsschutz von Selbstständigen auch immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehören sollte. Die springt ein, wenn man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben und verhindert so erhebliche Einkommenseinbußen.

Welche Versicherungen für Selbstständige noch sinnvoll und notwendig sein können, wird übersichtlich dargestellt und gut erläutert in der Ausgabe der „GründerZeiten Nr. 5 Versicherungen„.


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Jedes Unternehmen sollte ein Notfall-Handbuch haben, das Vertrauenspersonen zugänglich ist und in dem Vollmachten sowie das Wissen beispielsweise zu Passwörtern, Aufträgen, Geschäftskonten und laufenden Verträgen festgehalten sind. Mehr dazu findest du z. B. in unserem Beitrag vom 19.12.2023